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Mögliche Meldungen:

  • Veranstaltungshinweise, wie Feste, Märkte, verkaufsoffene Sonntage, Ausstellungen, Events
  • Vorstellung neuer regionaler Produkte und Dienstleistungen aus der Rhön
  • Meldungen über Unternehmensveränderungen, neuen Projekten, Zusammenschlüssen uvm.

Nachrichten aus den Bereichen den Bereichen Polizei, Feuerwehr, Politik, Vereine oder Boulevard werden nur in besonderen Fällen auf rhönführer.de veröffentlicht.

Für eine Veröffentlichung sollte Ihre Meldung:

  • Von öffentlichem Interesse sein.
  • Möglichst sachlich und allgemeinverständlich formuliert sein. Dabei müssen Sie im Besitz der Textrechte sein und uns den Autor nennen. Wir übernehmen keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen.
  • Von einem passenden, querformatigen Bild begleitet sein. Dabei müssen Sie im Besitz der Bildrechte sein und uns den Fotografen nennen! Wir übernehmen keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen.
  • Mit Ihren Kontaktdaten und Ihrer vollständigen Adresse versehen sein.
  • Der Pressekodex muss eingehalten werden.

Pressekodex

Folgender Kodex ist bei Pressemeldungen einzuhalten bzw. sind wir verpflichtet ihn einzuhalten:

  • Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.
  • Nachrichten und Informationen sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
  • Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, werden von rhönführer.de, sofern sie veröffentlicht wurden, unverzüglich richtig gestellt.
  • Bei der Recherche dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. Die vereinbarte Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind zu wahren.
  • Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen nicht durch private oder geschäftliche Interessen der Journalisten, Verleger oder Dritter beeinflusst werden. Eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung ist ebenso notwendig wie die Verweigerung der Annahme von Vorteilen.
  • Unbegründete Behauptungen und Beschuldigungen, Ehrverletzung, Veröffentlichungen, die das sittliche oder religiöse Empfinden verletzen und eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität sind nicht zulässig.
  • Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
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