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Einwilligung für Tracking-Cookies auf Website ist Pflicht

Betroffene sollten Ihre Website zeitnah anpassen

Fulda
03.12.2019

Das im Oktober 2019 gefällte EuGH-Urteil zu Cookies hat hohe Wellen geschlagen. Die rechtlichen Hintergründe des Urteils sind kompliziert aber sie lassen sich auf folgende Aussage zusammenfassen: Ohne echte Einwilligung des Website-Besuchers sind Tracking Cookies tabu. Daraus folgt, dass sich jeder Webseitenbetreiber um die korrekte Umsetzung des Urteils kümmern muss, denn der EuGH hat nämlich auch klar gemacht, dass Verstöße gegen das Urteil abgemahnt werden können.

Falls Sie nicht wissen, ob Ihre Website Tracking-Cookies einsetzt, dann sollten Sie Kontakt zu einer Web-Agentur aufnehmen und diese bitten, Ihre Seite auf Tracking-Cookies zu prüfen.
Die seit Einführung der DSGVO häufig genutzten reinen Cookie-Hinweis-Banner ohne aktive Einwilligung sind nicht mehr ausreichend.

Sie benötigen ein echtes Consent Tool, das dem Nutzer eine echte Einwilligungsmöglichkeit bieten muss. D.h. es dürfen erst dann Daten übertragen werden, wenn der Nutzer eingewilligt hat.

Der Einbau eines solchen Cookie Consent Tools ist nicht ganz einfach, da das setzen von Tracking-Cookies aktiv unterbunden werden muss. Dazu ist häufig ein Eingriff in den Programmcode der Website notwendig. Lassen Sie dies Maßnahme am besten vom Fachmann durchführen.

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